KOSTENERMITTLUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER GRÜNDUNG EINER WG

ser Kirche ein Haus für behinderte Menschen zu bauen, sind viele Überlegen anzustellen, z.B. die Frage zu dem Konzept der "besonderen Wohnform". Michael Ullrich hat dazu einige Überlegungen zusammengefaßt (Februar 2023):

"Uns bewegt aktuell, wie dies gestaltet, welche Betreuungsleistungen erforderlich bzw. von unserer Seite wünschenswert sind und, wie dies alles finanziert werden kann.

Zum Ablauf:

Für jedes potentielle Mitglied der WG wird eine „Gesamtplankonferenz“ beim Fachamt für Eingliederungshilfe beantragt und dann erstellt. Hier wird der Istzustand im Detail und damit der Betreuungsbedarf definiert. Auch wird eine Leistungsstufe zugeordnet (diese, wie auch die Gesamtplankonferenz ist grundsätzlich verhandelbar).

Für die hier beschriebenen Leistungen sind durch die AA West Vergütungssätze mit dem Fachamt f. E. zu ermitteln (zugrunde liegt u.a. ein Tarifsystem für die einzelnen Leistungen/Vergütungssätze). Das Ergebnis ist dann die sogen. Gesamtkalkulation.

Hierbei soll auch das SGB 9 - § 123 herangezogen werden.

Am Ende wird ein monatlicher Vergütungssatz ermittelt, der als Grundlage für die zu erbringenden Betreuungsleistungen zur Verfügung steht.

Die Miet- und sonstige Lebenshaltungskosten werden m.E. separat erhoben/verhandelt.

Liegen für alle potentiellen Bewohner die obigen Vergütungen vor, kann die AA West den Personalbedarf ermitteln und damit die Finanzierbarkeit des Projektes bewerten.

Wichtig für die Betrachtung erscheint mir auch die Zusammensetzung der WG-Bewohner*innen, weil das sowohl für die Atmosphäre (z.B. familiäre Lebensbedingungen), als auch für die Finanzierung entscheidend ist.

Da in jedem Fall (gleich für welchen Träger oder welche WG) eine Gesamtplankonferenz erforderlich ist, scheint es mir ratsam, dass jeder Interessierte diese möglichst bald beantragt.

Das oben erwähnte spiegelt lediglich einen Teil dessen, was wir persönlich im Laufe der Zeit an Informationen gesammelt und erfahren haben und ist weder umfassend, noch belegt."

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©  2024 Stiftung Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenese

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