Thema: statt Inklusion „Exklusion“

Ein Text in der ZEIT 54/2023: 

Im Rahmen eines Re­cher­che­sti­pen­di­ums des Hel­mut Schmidt Jour­na­lis­ten­prei­ses und mit Un­ter­stüt­zung der Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on »Frag den Staat« entstand dieser Text. Kurzgefaßt: 

In den Werkstätten arbeiten 300.000 Menschen mit Behinderung

0,3% davon wechseln in einen regulären Job, dh aber: 45.000 Unternehmen beschäftigten keinen Menschen mit Förderbedarf.

Ab 2024 gilt ein neues Gesetz. Wird in einer Fa. mit mind. 20 Beschäftigten kein Mensch mit Behinderung eingestellt, müssen 720 Euro mtl. bezahlt werden. 

Früher galt, dass in solchen Firmen mindestens 5 % Schwerbehinderte eingestellt werden mußten. Sonst drohte eine Strafe, ein Bußgeld, das aber zumindest 2022 von keiner Fa. bezahlt werden mußte - so das Rechercheergebnis deer ZEIT. Als Grund: Zu hoher Verwaltungsaufwand. 

Jetzt also sind Bußgelder abgeschafft, es gibt kein Drohpotential mehr - dh: „Das Ein­zi­ge, was die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung jetzt noch ma­chen kann, ist, Ar­beit­ge­ber zu bit­ten, die Be­schäf­ti­gungs­pflicht ein­zu­hal­ten. Da könn­ten Sie ge­nau­so in die Kir­che ge­hen, ei­ne Ker­ze an­zün­den und hof­fen, dass al­les bes­ser wird.« So wird Franz-Josef Düwell, ehem. Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht zitiert.

Oder: »Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung nicht ein­zu­stel­len, ist ei­ne schwe­re Dis­kri­mi­nie­rung. Wenn fal­sches Han­deln kei­ne Kon­se­quen­zen hat, dann än­dert sich auch nichts«, sagt Anie­ke Fim­men vom So­zi­al­ver­band Deutsch­land.

Übrigens ist die Ausgleichsabgabe zudem steuerlich absetzbar…

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