Thema: statt Inklusion „Exklusion“
Ein Text in der ZEIT 54/2023:
Im Rahmen eines Recherchestipendiums des Helmut Schmidt Journalistenpreises und mit Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation »Frag den Staat« entstand dieser Text. Kurzgefaßt:
In den Werkstätten arbeiten 300.000 Menschen mit Behinderung
0,3% davon wechseln in einen regulären Job, dh aber: 45.000 Unternehmen beschäftigten keinen Menschen mit Förderbedarf.
Ab 2024 gilt ein neues Gesetz. Wird in einer Fa. mit mind. 20 Beschäftigten kein Mensch mit Behinderung eingestellt, müssen 720 Euro mtl. bezahlt werden.
Früher galt, dass in solchen Firmen mindestens 5 % Schwerbehinderte eingestellt werden mußten. Sonst drohte eine Strafe, ein Bußgeld, das aber zumindest 2022 von keiner Fa. bezahlt werden mußte - so das Rechercheergebnis deer ZEIT. Als Grund: Zu hoher Verwaltungsaufwand.
Jetzt also sind Bußgelder abgeschafft, es gibt kein Drohpotential mehr - dh: „Das Einzige, was die Schwerbehindertenvertretung jetzt noch machen kann, ist, Arbeitgeber zu bitten, die Beschäftigungspflicht einzuhalten. Da könnten Sie genauso in die Kirche gehen, eine Kerze anzünden und hoffen, dass alles besser wird.« So wird Franz-Josef Düwell, ehem. Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht zitiert.
Oder: »Menschen mit Schwerbehinderung nicht einzustellen, ist eine schwere Diskriminierung. Wenn falsches Handeln keine Konsequenzen hat, dann ändert sich auch nichts«, sagt Anieke Fimmen vom Sozialverband Deutschland.
Übrigens ist die Ausgleichsabgabe zudem steuerlich absetzbar…